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Schleswig-Holstein

Archiv (37)

Anlage 2 zum Rahmenvertrag

gültig ab 01.09.2019

gültig ab 01.09.2019

Angebot zur Vergütungsvereinbarung ab 01.01.2023

Um die neuen Vergütungen ab Januar 2023 abrechnen zu können, müssen Sie bis zum 15. Dezember 2022 einen formlosen Vergütungsantrag bei der federführenden Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger stellen. Dieser Antrag kann ausschließlich per E-Mail gestellt werden. 
Eine spätere 
Antragstellung führt zu einem späteren Laufzeitbeginn.

 

Laufzeit 01.01. - 31.12.2023

Der Rechner berücksichtigt die ab dem 01.01.2023 gültige Umlage von 0,00217 €

Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022

Tariftreue

für Pflegedienste die sich an einen Tarif anlehnen (§ 72 Abs. 3d Nr. 2 SGB XI)
AVR (Caritas / Diakonie) + TVöD VKA BT-B + DRK-Reformtarifvertrag

Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022

inkl. Gebührenpositionsnummern

für Pflegedienste die sich an einen Tarif anlehnen (§ 72 Abs. 3d Nr. 2 SGB XI)
übrige Tarifverträge

Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022

inkl. Gebührenpositionsnummern

für Pflegedienste die das regionale Entgeltniveau anwenden (§ 72 Abs. 3d Nr. 3 SGB XI)

Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022

inkl. Gebührenpositionsnummern

 
 
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