BERLIN – Der Medizinische Dienst Bund hat die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste veröffentlicht.
Die „QPR ambulante Pflege Teil 1a“ wurden am 19. Mai 2025 erlassen, am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Mit den neuen Richtlinien wird die Systematik der Qualitätsprüfungen an die bereits für stationäre Pflege und Tagespflege eingeführten Verfahren angepasst. Im Mittelpunkt steht künftig die Versorgungsqualität aus Sicht der Pflegebedürftigen. Strukturvorgaben der Einrichtungen treten in den Hintergrund.
Wichtige Neuerungen:
- Fokus auf Ergebnisqualität: zentrale Qualitätsaspekte statt kleinteiliger Prüfkriterien
- Vier Bewertungskategorien: von „keine Auffälligkeiten“ bis „Defizit mit negativen Folgen“
- Stärkung des Fachgesprächs: Beratung und Austausch mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes gewinnen an Bedeutung
- Beratungsthemen neu aufgenommen: etwa Umgang mit Überforderung pflegender Angehöriger oder Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung
Die Qualitätsprüfungen erfolgen durch zufällig ausgewählte Besuche bei versorgten Personen. Die Ergebnisse sollen künftig transparenter dargestellt werden.
Hintergrund: Die Richtlinien wurden auf Basis wissenschaftlicher Arbeiten der Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Büscher) und der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Wingenfeld) entwickelt.
Hier geht es zur Pressemitteilung des MD Bund und hier finden Sie die neue QPR ambulant.