Aufgrund des Pflegebonusgesetzes, wonach pflegebedürftige Personen jeden zweiten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI auf Wunsch per Videokonferenz durchführen lassen können, war die Anpassung des Formulars erforderlich.
Sofern die Beratung per Videokonferenz durchgeführt wird, ist dies in dem dafür vorgesehenen Feld von der Beratungsperson anzugeben. Zugleich ist die Einwilligungserklärung der pflegebedürftigen Person um den Hinweis ergänzt worden, dass bei einer Beratung per Videokonferenz die Einwilligung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlich betreuenden/vertretenden Person in mündlicher Form genügt. Die Felder der Einwilligungserklärung werden nach Absprache mit der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlich betreuenden/vertretenden Person in diesem Fall durch die Beratungsperson angekreuzt. Zudem unterschreibt im Fall einer Beratung per Videokonferenz nicht die pflegebedürftige Person bzw. der gesetzlich betreuenden/vertretenden Person, sondern die Beratungsperson.
Das geänderte Formular zum Nachweis eines Beratungsbesuchs kann ab sofort verwendet werden und ist unter www.dbfk-unternehmer.de/beratungsbesuche abrufbar.
Ab dem 1. Januar 2025 ist ausschließlich das neue Formular zu verwenden und von den Pflegekassen wird dann auch nur noch das neue Formular angenommen.