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Rettungsschirm gemäß § 150 Abs. 2-3 SGB XI

Rettungsschirm für zugelassene Pflegeeinrichtungen

Bayern (1)
Bremen (2)

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) vom 27.03.2020 

mit Änderung vom 10.01.2022

Stand: 17. Januar 2022

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit

Stand: 11. März 2022

Erstattungsmonate: Januar 2022 - Juni 2022

Stand: 30. März 2022

Stand: Mai 2020

Regelungen zum Nachweisverfahren gemäß Ziffer 5

Stand: 26. Juli 2021

Stand: 20. September 2021

 
 
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