hier geht es zum § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
- § 150 Abs. 2-3 SGB XI - Rettungsschirm für zugelassene Pflegeeinrichtungen
- § 150 Abs. 5a SGB XI - Rettungsschirm für Angebote zur Unterstützung im Alltag