Auf dieser Themenseite haben wir Informationen für freiberuflich / selbstständige Mitglieder im DBfK Nordwest e.V. zusammengefasst. Für diese gilt neben dem ICN-Ethikkodex auch der Kodex für Pflegeunternehmer:innen im DBfK.
anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI
Das jeweils aktuelle Nachweisformular und die gültigen Empfehlungen zu den Beratungsbesuchen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/beratungsbesuche
Die Vergütungen für anerkannte Beratungsstellen sowie weitere Unterlagen zur Anerkennung (Strukturerhebungsbogen) als Beratungsstelle finden Sie im Unterordner "anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI".
Pflegekurse und individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI
Die aktuellen Rahmenverträge gemäß § 45 SGB XI des DBfK mit einzelnen Pflegekassen und eine Übersicht zu den einzelnen Rahmenverträgen sowie Hinweise zum Beitritt zu den einzelnen Rahmenverträgen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/45
Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI
Landesrechtliche Verordnungen und weitere Unterlagen zur Antragstellung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/45a.
Gründung
Nachfolgend haben wir wichtige Links im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit zusammengefasst:
Anträge zu vergünstigten Betriebs- und Berufshaftpflicht- sowie Berufsrechtsschutz-Versicherung für selbstständige DBfK-Mitglieder
www.dbfk-unternehmer.de/download/mitgliedervorteile/versicherungen
Wichtig: DBfK-Mitglieder sind im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft nur für nichtselbständige Tätigkeiten berufshaftpflicht- und berufsrechtsschutzversichert - selbstständige Tätigkeiten müssen separat versichert werden.
Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK) zur Abrechnung mit der Pflegeversicherung muss erfolgen für Leistungserbringer mit Verträgen nach § 37 Abs.7 SGB XI, § 45a SGB XI oder § 77 SGB XI
www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp
Eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (BGW) ist entsprechend der ausgeübten Tätigkeit bei der BGW zu beantragen: www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/beitrag-leistung/mitglied-werden
Hinweise zu den Gefahrenklassen können Sie beigefügtem Link entnehmen:
www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/beitrag-leistung/bgw-beitrag/gefahrtarif
weitere interessante Informationen für Ihre Tätigkeiten
- Begutachtungsrichtlinien: www.dbfk-unternehmer.de/begutachtung
- Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI: www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechtliches-rundschreiben
- Hilfsmittelrichtlinien: www.dbfk-unternehmer.de/hilfsmittelempfehlung
- Leistungen der Pflegeversicherung - als Poster / Handzettel: www.dbfk-unternehmer.de/pflegeversicherung
- Pflege-Nottelefone: www.dbfk-unternehmer.de/links/96-pflegenottelefone
Nachfolgend ein kurzer Überblick weiterer exklusiver Mitgliederleistungen:
- eine Übersicht über diverse Mitgliedervorteile, wie Vergünstigungen bei Kooperationspartnern finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/mitgliedervorteile
- unsere Posterveröffentlichungen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/poster
- unsere Logos "Mitglied im DBfK" - u.a. zur Verwendung auf Ihrer Homepage oder anderen Publikationen - und weitere Informationen hierzu finden Sie hier im Downloadbereich
- Bildungsangebote des DBfK Nordwest e.V. finden Sie unter www.bildung-im-dbfk.de
Sie erreichen das Referat Unternehmerinnen und Unternehmer unter
Telefon +49 511 696844-150 | Telefax +49 511 696844-250 | E-Mail