BERLIN / KÖLN - Die langjährige Kooperation zwischen dem DBfK und Toyota wurde überarbeitet. Seit Oktober 2026 profitieren DBfK-Mitglieder von vereinfachten Abläufen und attraktiven Sonderkonditionen beim Fahrzeugkauf und Leasing.
Das ist neu:
Die Nachlässe reichen je nach Modell und Vertragsart von 10 bis 38 Prozent. Besonders attraktive Konditionen gelten beispielsweise für die elektrischen Nutzfahrzeuge der Proace-Baureihe.
Ein individuelles Angebot erhalten interessierte Mitglieder bei ihrem Toyota-Händler vor Ort.
Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen für das vierte Quartal 2026 finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/mitgliedervorteile
BERLIN - Zum 1. Oktober 2026 sind die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 17 Abs. 1 SGB XI in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherige Fassung vom 21. August 2024.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen. Hintergrund sind unter anderem Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Berücksichtigung krankheitsbedingter Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose.
Die neuen Richtlinien konkretisieren, wie Unterstützungsbedarfe beispielsweise bei krankheitsbedingten Ängsten vor Pflegemaßnahmen sowie bei der Nahrungsaufnahme und beim Einhalten krankheits- oder therapiebedingter Diäten zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus wurden einzelne Bewertungskriterien im Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ präzisiert und Regelungen zu digitalen Prozessen in der Pflegebegutachtung ergänzt.
Die aktualisierten Richtlinien sowie eine Übersicht der wesentlichen Änderungen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit:
Begutachtungs-Richtlinien und Änderungsübersicht herunterladen
BERLIN - Seit dem 29. September 2026 gelten die neuen Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität (PruP-RiLi). Damit kann der reguläre Abstand zwischen Qualitätsprüfungen künftig auch bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie Tagespflegeeinrichtungen von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Bisher bestand diese Möglichkeit nur für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Voraussetzung für die Verlängerung ist eine entsprechend gute Qualität der Einrichtung nach den in der Richtlinie festgelegten Kriterien. Die Regelungen greifen aufgrund der unterschiedlichen Qualitätssysteme zeitversetzt: Bei Tagespflegeeinrichtungen kann eine Verlängerung erstmals auf Grundlage von Qualitätsprüfungen im Jahr 2027, bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten erstmals auf Grundlage von Prüfungen im Jahr 2028 erfolgen.
Die PruP-RiLi regelt darüber hinaus die Verlängerung des Prüfrhythmus für vollstationäre Einrichtungen sowie die Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in der vollstationären Pflege. Rechtsgrundlage sind § 114c Abs. 1 SGB XI i. V. m. § 53d Abs. 3 Nr. 5 SGB XI.
Wir haben die neuen Richtlinien in unserem Bereich Qualitätsprüfungs-Richtlinien zum Download bereitgestellt.
BERLIN - Seit dem 1. September 2026 gelten neue Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen. Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien auf Grundlage des neuen § 17a Abs. 1 SGB XI am 6. Juli 2026 beschlossen.
Pflegefachpersonen können weiterhin nach § 40 Abs. 6 SGB XI bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen. Neu geregelt sind insbesondere die einbezogenen Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die Anforderungen an die Eignung der empfehlenden Pflegefachpersonen - gestaffelt nach Qualifikationsniveau - sowie das Verfahren der Empfehlung.
Bei einer richtlinienkonformen Empfehlung wird die Erforderlichkeit bzw. Notwendigkeit der Versorgung grundsätzlich vermutet. Eine zusätzliche ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Kranken- bzw. Pflegekasse prüft weiterhin die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Wir haben unsere Themenseite Hilfsmittelempfehlung aktualisiert. Dort stehen die neue Richtlinie sowie das dazugehörige aktuelle Formular für die Empfehlung nach § 40 Abs. 6 SGB XI zum Download bereit.
BERLIN - Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit geht das umfangreiche Gesetzesvorhaben zur Neuordnung der Pflegeversicherung in das parlamentarische Verfahren.
Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni enthält der Kabinettsentwurf an verschiedenen Stellen Änderungen. Der DBfK prüft derzeit, welche Auswirkungen sich daraus insbesondere für Pflegeeinrichtungen, Pflegeunternehmer:innenund Pflegeberater:innen ergeben, und wird die relevanten Änderungen aufbereiten.
Über die weiteren Beratungen und Änderungen im Gesetzgebungsverfahren werden wir fortlaufend informieren.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
BERLIN - Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege hat am 30. September 2026 die Übersicht zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus und die neuen regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge veröffentlicht.
Für Anwender des regional üblichen Entgeltniveaus (RüE) sind diese nach aktueller Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Die Veröffentlichung erfolgt in diesem Jahr erstmals bereits Ende September und damit einen Monat früher als bisher.
Hinweis zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Der am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht Änderungen bei den Tariftreueregelungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Über die Auswirkungen auf die Anwendung des RüE werden wir weiter informieren.
Die Veröffentlichung stellen wir unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.
BERLIN - Die Pflegeversicherung braucht eine Reform – aber nicht auf Kosten einer verlässlichen pflegerischen Versorgung. Der aktuelle Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) enthält aus Sicht des DBfK Regelungen, die erhebliche Auswirkungen auf Pflegebedürftige, Pflegefachpersonen und Pflegeeinrichtungen haben können.
Besonders kritisch sind unter anderem die geplanten Eingriffe in die Tariftreueregelungen, Veränderungen bei der Pflegebegutachtung und deren mögliche Auswirkungen auf die Personalausstattung sowie Veränderungen bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der häuslichen Pflege.
Für ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und Pflegeberatungsunternehmen sind viele der geplanten Regelungen unmittelbar relevant. Der DBfK bringt deshalb konkrete Änderungsvorschläge in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.
Unsere Botschaft ist klar: Pflege ist kein Sparschwein – Pflege sichert Versorgung!
Auf der zentralen Aktionsseite informiert der DBfK über den aktuellen Stand des PNOG, unsere Forderungen und die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden.
→ Alle Informationen und Forderungen: „Pflege ist kein Sparschwein – Pflege sichert Versorgung!“
BERLIN – Der DBfK hat seine Posterreihe erweitert: Ab sofort steht ein neues Poster zu den seit Juli 2026 geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege (QPR ambulant) zur Verfügung.
Das Poster stellt die Qualitätsbereiche und Prüfkriterien übersichtlich und praxisnah dar. Es dient ambulanten Pflegediensten als schnelle Orientierung im Arbeitsalltag und unterstützt Pflegefachpersonen sowie Leitungskräfte dabei, die Anforderungen der aktuellen Qualitätsprüfungen im Blick zu behalten.
Poster-Download: www.dbfk-unternehmer.de/poster
BERLIN - Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene haben am 2. April 2026 das aktualisierte Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI veröffentlicht.
Das Rundschreiben ist das zentrale Auslegungs- und Anwendungsdokument für die soziale Pflegeversicherung und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Mit der neuen Fassung wird die Rechtslage zum Stand 01. Januar 2026 abgebildet und insbesondere das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) umfassend eingearbeitet.
Das vollständige Rundschreiben steht unter www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechtliches-rundschreiben zum Download bereit.
BERLIN - Der DBfK hat seine Posterreihe weiterentwickelt - ab sofort stehen nun zwei Poster zu den Expertenstandards zur Verfügung:
Poster I: Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Kontinenzförderung, Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden, Schmerzmanagement, Ernährungsmanagement
Poster II: Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz, Erhaltung und Förderung der Hautintegrität, Förderung der Mundgesundheit, Erhaltung und Förderung der Mobilität, Entlassungsmanagement
Poster-Download: www.dbfk-unternehmer.de/poster. Die Poster auf der ALTENPFLEGE 2026 vom 21. bis 23. April 2026 in der Messe Essen am DBfK-Stand (Halle 7 | Stand 7-635) vorgestellt und ausgegeben.