Rettungsschirm für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 5a Satz 4 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der nach Lan- desrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag) vom 29.05.2020
mit Änderung vom 22.03.2021
Stand: 01. April 2021
Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2-bedingten finanziellen Belastungen
Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit
Stand: 13. Juli 2020
Erstattungsmonate: März 2020 - Juni 2022
Stand: 30. März 2022
Stand: 12. August 2020