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Maßstäbe und Grundsätze

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011, zuletzt geändert am 24. Oktober 2023

Inkrafttreten: 01. Februar 2024

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18. Februar 2020, zuletzt geändert am 13. Dezember 2023

Inkrafttreten: 01. Februar 2024

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung - vollstationäre Pflege mit Anlagen
 
Die Anlagen 1 bis 4 enthalten die Regularien für die Umsetzung der Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen. Anlage 1 beschreibt das Indikatorenverfahren allgemein. Anlage 2 beschreibt die Indikatoren. Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Indikatorenerfassung einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen (Anlage 3 wurde am 30. Juli 2019 redaktionell geändert). Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist.
 
Inkrafttreten: 01. März 2019
 
 
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