Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.
DBfK Nordwest
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Bitte die Anwendunghinweise beachten!
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DBfK Südost
Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV) tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
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ab 01.01.2025: Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 556 € angehoben