NORDWEST - Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Verpflichtung zur ‚Tariftreue‘ von Pflegeeinrichtungen ab dem 01. September 2022 eingeführt.
Am 28. Januar 2022 wurden mit vier Monaten Verzögerung die Richtlinien GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der Verpflichtung Löhne auf Tarifvertragsniveau zu bezahlen, bekannt gegeben. Die Richtlinien gelten für alle stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die bereits einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI haben oder künftig beantragen wollen. Die Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus auf Grundlage der Richtlinien wurde am 07. Februar 2022 durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Der DBfK informiert seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig über den jeweils aktuellen Informationsstand.

Alle Unterlagen zur Tariftreue finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien

www.dbfk-unternehmer.de verwendet Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.