ESSEN - Der neue Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege (HKP) ist ab sofort hier im Downloadbereich abrufbar. Der Rahmenvertrag verbindet alle gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen (einschließlich der Betriebskrankenkassen) und alle privaten Leistungserbringer-Verbände der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG NW) miteinander.
Für alle den HKP-Rahmenverträgen beigetretenen nordrhein-westfälischen Pflegedienste im DBfK Nordwest ändert sich mit dem neuen Rahmenvertrag zunächst nichts. Ein erneutes Beitrittsverfahren ist nicht notwendig. Auch die für die Abrechnung notwendigen Vertragsnummern (AC/TK) der bisherigen DBfK-Vergütungsvereinbarungen ändern sich nicht - eine Anpassung ist erst zum Jahreswechsel geplant. Der neue Rahmenvertrag ist zum 01. Mai 2021 in Kraft getreten. 

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