Corona-Prämie gemäß § 150a SGB XI im Jahr 2020
01. März 2020 bis einschließlich zum 31. Oktober 2020 (Bemessungszeitraum)
hier geht es zum Pflegebonus gemäß § 150a SGB XI im Jahr 2022
Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie
- für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen Teil 1)
- für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden (Prämien-Festlegungen Teil 2)
hier geht es zum § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie